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ArbG Berlin, 11.07.2012 - 41 Ca 3541/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.07.2012 - 41 Ca 3541/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 22 Sa 1664/12
- BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 881/13
Auslegung eines Sozialplans - Einzelfallentscheidung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. Juli 2012 - 41 Ca 3541/12 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 22 Sa 1664/12
Differenzierungsgrund - Kürzung - Sozialplanabfindung - Eigenkündigung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11.07.2012 - 41 Ca 3541/12 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 58.305,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils maßgeblichen Basiszinssatz seit dem 08.03.2012 zu zahlen.das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11.07.2012 - 41 Ca 3541/12 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 58.305,00 ? brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2012 zu zahlen.